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 Hinweise für Besucherinnen und Besucher

        

Besuchsregelungen im Zuge der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher!

Die bisherige Testpflicht für Besuche im Elisabeth-Tombrock-Haus entfällt ab 1. März 2023

Im Elisabeth-Tombrock-Haus gilt ab dem 1. März 2003 bis zum 7. April 2023:

  1. Besucher sind unverändert verpflichtet im Eingangsbereich, auf den Fluren und in den öffentlichen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen. 
  2. Besucher haben sich vor dem Besuchskontakt die Hände zu desinfizieren.
  3. Allen Besuchern wird empfohlen zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,50m einzuhalten.
  4. Besucher werden gebeten, eine allgemeine Hygienevorsorge einzuhalten, insbesondere die Hand- und Nieshygiene sowie die Abstandsempfehlung.

 

Ahlen, 27. Februar 2023

Silvia Keggenhoff
Einrichtungsleiterin