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Hinweise für Besucherinnen und Besucher
Besuchsregelungen im Zuge der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher!
Die bisherige Testpflicht für Besuche im Elisabeth-Tombrock-Haus entfällt ab 1. März 2023
Im Elisabeth-Tombrock-Haus gilt ab dem 1. März 2003 bis zum 7. April 2023:
- Besucher sind unverändert verpflichtet im Eingangsbereich, auf den Fluren und in den öffentlichen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen.
- Besucher haben sich vor dem Besuchskontakt die Hände zu desinfizieren.
- Allen Besuchern wird empfohlen zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,50m einzuhalten.
- Besucher werden gebeten, eine allgemeine Hygienevorsorge einzuhalten, insbesondere die Hand- und Nieshygiene sowie die Abstandsempfehlung.
Ahlen, 27. Februar 2023
Silvia Keggenhoff
Einrichtungsleiterin