Besuchsregelungen in der Corona- Schutzverordnung
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher!
Es ist wichtig, dass wir Besuche wieder ermöglichen, gleichzeitig müssen aber effektive Schutzmaßnahmen zum Schutz aller Bewohner eingehalten werden. Daher haben wir für das Elisabeth-Tombrock-Haus nachfolgendes festgelegt.
• Besuchstermine erfolgen nur nach telefonischer Anmeldung am Vortag. Die Außenterrasse der Cafeteria, das
Zelt und die Cafeteria stehen Ihnen als Ort zur Verfügung.
• Besuche auf dem Bewohnerzimmer sind mit 2 Personen erlaubt.
• Jeder Besuch muss registriert werden, daher ist eine An- und Abmeldung erforderlich.
• Es dürfen 2 Besuche pro Tag und Bewohner von maximal zwei Personen, im Außenbereich 4 Personen,
stattfinden.
Durchführungsregeln für Ihren Besuch
1. Temperaturmessung durch Mitarbeiter ETA
2. Eigenen Mund-Nasenschutz ablegen
3. Hände waschen und desinfizieren
4. Mund-Nasenschutz anlegen
5. Screeningformular ausfüllen
6. Nochmals die Hände desinfizieren
7. Hygieneanweisung des Personals beachten
8. Den zugewiesenen Tisch aufsuchen und die Markierungen beachten
9. Die Bewohnerin bzw. der Bewohner wird gebracht.
10. Abmeldung am Empfang
11. Entsorgung der Schutzkleidung am Empfang
12. Hände desinfizieren
Verboten!
• Bitte keinen Kontakt über die Hände oder Umarmungen, wenn der Bewohner und Besucher keinen Mund-
Nasenschutz tragen.
• Spaziergänge im Sinnesgarten und im Haus sind untersagt.
• Halten Sie die Abstandsregeln von mindesten 1,5 m ein, wenn der Bewohner keinen Mund-Nasenschutz
trägt
• Halten Sie Ihre Hände vom Gesicht fern.
• Niesen oder husten Sie in die Armbeuge.
• Der Mund-Nasenschutz darf nicht entfernt werden, auch nicht zum Rauchen.
• Das Verzehren von Lebensmitteln und Getränken ist während der Besuchszeit untersagt.
Udo Reins Käthe Winkelmann
Stellv. Einrichtungsleiter / Hygienebeauftragter Hygienebeauftragte