Donnerstag, 28.10.2010

Kinder zur Kasse? – Unterhaltspflicht bei Pflegebedürftigkeit

Im Rahmen des Welt-Alzheimertag 2010 informierte Rechtsanwalt Arnold Knepper am 28.09.2010 in der voll besetzten Cafeteria im Elisabeth-Tombrock-Hauses über die Unterhaltspflicht bei Pflegebedürftigkeit. Ein Thema, das viele Menschen interessierte - ganz gleich ob als Angehörige von (zukünftigen) Heimbewohnern oder in bezug auf die eigene Situation im Alter.

Klicken um Bild zu vergrößern

Immer größere Bevölkerungskreise sind von Pflegebedürftigkeit betroffen. Spätestens dann, wenn die Pflege nicht mehr zu Hause sichergestellt werden kann, kommt ein Umzug der Betroffenen in eine Pflegeeinrichtung in Betracht. Dann stehen viele Angehörige vor der Frage, wie die Heimpflege finanziert werden kann. Die eigenen finanziellen Möglichkeiten und die Leistungen der Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um die gesamten Kosten der stationären Pflege zu decken. Dann springt das Sozialamt zwar ein, aber es prüft in diesen Fällen auch immer, ob Unterhaltspflichtige herangezogen werden können. Dies betrifft zum einen den Ehegatten, aber auch die Kinder des pflegebedürftigen Menschen.

Knepper klärte über die aktuelle Rechtslage auf und zeigte anhand  anschaulicher Beispiele auf, wieviel Unterhalt Kinder für ihre Eltern zahlen müssen. Auch wurden Fragen berücksichtigt wie: Was kann man auf jeden Fall behalten und welche Vermögenswerte müssen eingesetzt werden? Was ist, wenn die Kinder z. B. durch Kredite stark belastet sind? Müssen die Rücklagen für die eigene Altersvorsorge angetastet werden?

Die anschließende Diskussion und die vielen interessierten Fragen waren Zeichen für die Aktualität und die hohe Bedeutung dieses Themas.

Der Vortrag war eine Kooperationsveranstaltung von der Alzheimer Gesellschaft im Kreis Warendorf e.V, des Demenz-Servicezentrum Münsterland und des Elisabeth-Tombrock-Hauses.